European Federation of Periodontology
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Aufnahmebestimmungen für NeumitgliederDie Aufnahme in die Gesellschaft als Aktivmitglied, Unterstützendes Mitglied oder Gastmitglied erfolgt aufgrund eines schriftlichen Gesuches spätestens 4 Wochen vor der nächsten Mitgliederversammlung an das Sekretariat. Die Aufnahme erfolgt durch die nächste Mitgliederversammlung. Wenn anlässlich der Mitgliederversammlung drei stimmberechtigte Mitglieder Bedenken gegen die Aufnahme eines neuen Mitgliedes anmelden, muss über die Aufnahme geheim abgestimmt werden. Die Aufnahme setzt für die offene und die geheime Abstimmung eine Dreiviertels-Mehrheit voraus. Leere Stimmzettel sind bei geheimer Wahl ungültig.
Anmeldung (Postweg, Fax)Nachdem Sie Kenntnis genommen haben von den Statuten und Reglementen, füllen Sie das Formular für Neumitglieder aus und schicken es an folgende Adresse: |


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