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Aufnahmebestimmungen für Neumitglieder

Die Aufnahme in die Gesellschaft als Aktivmitglied, Unterstützendes Mitglied oder Gastmitglied erfolgt aufgrund eines schriftlichen Gesuches spätestens 4 Wochen vor der nächsten Mitgliederversammlung an das Sekretariat.

Voraussetzung für die Aufnahme ist in der Regel die Mitgliedschaft in der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO). Bei Ausnahmen von dieser Regel müssen dem Aufnahmegesuch die Empfehlung von zwei Aktivmitgliedern beigefügt werden. Zahnärzte im Ausland mit einem ausländischen, dem schweizerischen gleichwertigen Diplom, können durch die Empfehlung von zwei Aktivmitgliedern und des Vorstandes Unterstützendes Mitglied werden.

Die Aufnahme erfolgt durch die nächste Mitgliederversammlung. Wenn anlässlich der Mitgliederversammlung drei stimmberechtigte Mitglieder Bedenken gegen die Aufnahme eines neuen Mitgliedes anmelden, muss über die Aufnahme geheim abgestimmt werden. Die Aufnahme setzt für die offene und die geheime Abstimmung eine Dreiviertels-Mehrheit voraus. Leere Stimmzettel sind bei geheimer Wahl ungültig.

 

Anmeldung (Postweg, Fax)

Nachdem Sie Kenntnis genommen haben von den Statuten und Reglementen, füllen Sie das Formular für Neumitglieder aus und schicken es an folgende Adresse:

SSP Administration
Furkastrasse 32
CH-3900 Brig

Fax +41 (0)27 923 66 34

Die SSP wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.