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Aktivmitglieder

Aktivmitglieder Allgemeinpraktiker (AA)

Aktivmitglieder Allgemeinpraktiker (AA) sind Zahnärzte oder Ärzte, die sich für die Parodontologie einsetzen.

Die Bewerber verpflichten sich, innerhalb von 4 Jahren an mindestens zwei Fachtagungen der Gesellschaft teilzunehmen. Zudem werden sie aufgefordert, innerhalb von 4 Jahren in der Schweiz oder im Ausland mindestens einen Fortbildungskurs über Parodontologie oder deren Grenzgebiete zu besuchen.

Mitglieder, welche frei von Verpflichtungen sein wollen, können "Unterstützendes Mitglied" werden.

Aktivmitglieder Spezialisten (AF)

Aktivmitglieder Spezialisten (AF) sind Zahnärzte, die ihre Praxistätigkeit hauptsächlich der Parodontologie widmen, und welche die Qualifikationen des Spezialisierungsreglementes der SSP erfüllen. Die Einreihung in diese Mitgliederkategorie erfolgt aufgrund des Spezialisierungsreglementes auf Antrag der Nominationskommission durch den Vorstand.

Wissenschaftliche Aktivmitglieder (AW)

Wissenschaftliche Aktivmitglieder (AW) sind in der Parodontologie oder deren Grenzgebieten wissenschaftlich oder im Unterricht tätige Zahnärzte und Ärzte oder Wissenschaftler verwandter Fachgebiete mit einem gleichwertigen Diplom.

Bewerber haben zuhanden des Vorstandes vorzulegen:

  • Nachweis einer 4jährigen Tätigkeit in der wissenschaftlichen Forschung und im Unterricht an einem Universitätsinstitut oder an einer Universitätsklinik und zusätzlich
  • drei von der Nominationskommission anerkannte wissenschaftliche Publikationen auf dem Gebiete der Parodontologie oder deren Grenzgebiete.

Unterstützende Mitglieder (UM)

Unterstützende Mitglieder (UM) sind Zahnärzte, Ärzte, natürliche oder juristische Personen, die die Qualifikation oder die Verpflichtungen des Aktivmitgliedes nicht erfüllen, jedoch die Ziele der Gesellschaft unterstützen.

Freimitglieder (FM)

Zu Freimitgliedern (FM) können vom Vorstand nicht mehr berufstätige Mitglieder ernannt werden.

Gastmitglieder (GM)

Gastmitglieder (GM) sind Dentalhygienikerinnen mit dem Diplom einer schweizerischen Dentalhygiene-Schule oder einem gleichwertigen ausländischen Diplom, oder Prophylaxeassistentinnen mit einer Weiterbildungsbescheinigung SSO. Bewerberinnen müssen ihren Beruf aktiv ausüben oder mindestens 2 Jahre lang ausgeübt haben.

Korrespondierende Mitglieder (KM)

Zu Korrespondierenden Mitgliedern (KM) können vom Vorstand in- oder ausländische Personen ernannt werden, die durch hervorragende wissenschaftliche Beiträge die Erforschung der Parodontalerkrankungen oder die breite Anwendung neuer Forschungserkenntnisse gefördert haben.

Ehrenmitglieder (EM)

Zu Ehrenmitgliedern (EM) können auf Antrag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung hervorragende Persönlichkeiten ernannt werden, die sich besonders um die Bestrebungen der Gesellschaft bemüht haben.